Milliarden-Paket: Schwesig wirbt für Zustimmung zum Finanzpaket

Für das Milliarden-Finanzpaket der wahrscheinlichen künftigen Regierungsparteien ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig – in Bundestag und Bundesrat. Mecklenburg-Vorpommerns Haltung ist noch offen.

Die rot-rote Landesregierung wird auf ihrer turnusmäßigen Sitzung am Dienstag noch nicht festlegen, wie sie sich bei einer Abstimmung über das Milliarden-Finanzpaket des Bundes im Bundesrat verhalten wird. „Das ist noch kein Thema in der Kabinettssitzung, weil zunächst einmal der Bundestag entscheiden muss“, sagte Regierungssprecher Andreas Timm der Deutschen Presse-Agentur in Schwerin. Doch machte er bereits deutlich, dass Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD) größtes Interesse am Gelingen der erforderlichen Grundgesetzänderung hat.

„Die Ministerpräsidentin wirbt für dieses Paket, weil es viele gute Investitionen für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen würde. Gerade für Wirtschaft und Arbeitsplätze, Kitas und Schulen und Krankenhäuser“, sagte Timm. 

Schwesig hatte in der Vorwoche im Landtag erklärt, dass Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens einer Milliarde Euro aus dem Infrastrukturpaket des Bundes rechnen könne. Das Geld werde im Land für zusätzliche Investitionen dringend benötigt. 

Ihr Koalitionspartner, Die Linke, steht der Grundgesetzänderung in Teilen kritisch gegenüber, weil damit zugleich auch deutlich höhere Rüstungsausgaben ermöglicht werden sollen. 

Für Fälle, in denen sich die Regierungspartner in Schwerin nicht einig sind, ist eine Enthaltung bei Abstimmungen im Bundesrat vereinbart. Doch signalisierte die Nordost-Linke bereits Gesprächsbereitschaft. Allerdings müsse erst einmal die Abstimmung im Bundestag abgewartet werden, hieß es auch aus deren Reihen. Nur bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung dort befasst sich danach auch die Länderkammer mit dem Thema.

Union und SPD wollen Schulden machen für Militär und Infrastruktur 

Union und SPD, die derzeit in Berlin Koalitionsverhandlungen führen, hatten sich am vergangenen Freitag nach langem Ringen mit den Grünen verständigt, die für die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag gebraucht werden. 

Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – also gemessen am BIP 2024 etwa 43 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber hinaus kann aus Krediten bezahlt werden.

Die Bundesländer sollen mehr Spielraum für die eigene Verschuldung bekommen. Zudem soll im Grundgesetz ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität verankert werden. Es wird von der Schuldenbremse ausgenommen und mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder und weitere 100 Milliarden Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz vorgesehen.

Problematisch ist, dass die Frage am Dienstag noch vom alten Bundestag entschieden werden soll – also auch von vielen Abgeordneten, die dem neuen Parlament gar nicht mehr angehören werden und sich daher unter Umständen weniger an die Fraktionsdisziplin gebunden fühlen. 

Im Bundesrat sind 46 der 69 Stimmen für die Grundgesetzänderungen nötig. Landesregierungen, an denen nur CDU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen auf 41 Stimmen.