Streit um Schuldenpaket: Bayerns Freie Wähler lehnen Lockerung der Schuldenbremse ab

Nach dem Bundestag muss auch der Bundesrat der geplanten Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse zustimmen. Die Freien Wähler gehen auf Distanz – das allerletzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Die Freien Wähler in Bayern wollen die von Union und SPD geplante Lockerung der Schuldenbremse im Bundesrat bislang noch nicht mittragen. „So, wie derzeit dieses Papier der schwarz-roten künftigen Koalition vorliegt, können wir nicht zustimmen, weil wir damit mehr Gefahr als Chance für die Stabilität unseres Landes sehen“, sagte Parteichef Hubert Aiwanger nach einer Sondersitzung der FW-Landtagsfraktion in München. Auf Nachfrage erklärte er aber auch, dass das letzte Wort noch nicht gefallen sei, da in Berlin noch an dem Entwurf von Union und SPD gearbeitet werde.

Forderung: Schuldenbremse muss beibehalten werden

Zwar wollten auch die Freien Wähler, dass die Wirtschaft wieder leistungsfähiger werde, „aber wir sagen ganz klar vorneweg, die Schuldenbremse muss beibehalten werden“, betonte Aiwanger. Sie sei der Garant dafür, dass Reformdruck aufrechterhalten werde, „dass wir wirklich an die Probleme rangehen, die Deutschland zu teuer machen, die Deutschland die Wettbewerbsfähigkeit rauben“.

Streibl verweist auf Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern

Auch FW-Landtagsfraktionschef Florian Streibl betonte die Ablehnung der Freien Wähler gegenüber der schwarz-roten Pläne: „In unserem Koalitionsvortrag steht es auch eindeutig drin, dass wir als Koalition für die Schuldenbremse eintreten, weil wir stabile Finanzen haben wollen und weil die Schuldenbremse der Garant ist für die Euro-Stabilität im Land.“ Deswegen dürfe es keine Aufweichungen oder Lockerungen geben, auch wenn sich Deutschland, Europa und die Welt in einer besonderen Lage befänden. Er selbst setze nun auf Gespräche mit der CSU wegen des weiteren Vorgehens.

Bayern müsste sich dann im Bundesrat enthalten

Ohne die Zustimmung der Freien Wähler müsste sich Bayern im Bundesrat bei der geplanten Änderung des Grundgesetzes enthalten. Jede Grundgesetzänderung braucht auch in der Länderkammer eine Zweidrittelmehrheit – das entspricht 46 expliziten Ja-Stimmen. Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen, davon entfallen 6 Stimmen auf Bayern.