Vor allem umfangreiche Geständnisse haben das Gerichtsverfahren gegen Angeklagte aus den Niederlanden abgekürzt. Sie waren aus Sicht des Landgerichts für 14 Geldautomatensprengungen verantwortlich.
Wegen der Sprengung von Geldautomaten sind sieben Angeklagte vom Landgericht Osnabrück zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Strafmaß reicht nach Angaben eines Gerichtssprechers von drei Jahren bis zu acht Jahren und neun Monaten. Die Angeklagten waren geständig. Zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und dem Gericht hatte es zu Beginn des Prozesses Verständigungsgespräche gegeben. Die Urteile seien aber noch nicht rechtskräftig, sagte der Sprecher.
Für die Angeklagten hätten aus Sicht der Kammer die umfangreichen Geständnisse gesprochen, hieß es. Damit sei es zu einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens gekommen. Auch das Beweisprogramm habe wegen der Geständnisse deutlich reduziert werden können. Der Prozess war im vergangenen Dezember unter großen Sicherheitsauflagen gestartet.
Auch Gefahren für Dritte
Gegen die Angeklagten habe gesprochen, dass sie einschlägig vorbestraft gewesen seien, zudem auch die Schwere der Straftaten. Nicht nur der Schaden sei aus Sicht des Gerichts erheblich gewesen, auch die Gefahren für unbeteiligte Dritte seien groß gewesen.
Ursprünglich waren 22 Fälle von Geldautomatensprengungen angeklagt, die die aus den Niederlanden stammende Tätergruppe zwischen August 2001 bis November 2023 in Osnabrück und anderen Orten begangen haben soll.
Taten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Die Sprengungen fanden unter anderem in Niedersachsen, aber vor allem in Nordrhein-Westfalen statt. Die Anklage führte unter anderem Taten in Osnabrück, Recklinghausen, Salzgitter, Mönchengladbach oder Essen an.
Die Schadenssumme und die Beute betrugen laut Anklage mehr als 5,5 Millionen Euro. Bei der Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten seien aber nicht mehr alle Taten berücksichtigt worden, sondern nur 14 Fälle abgeurteilt worden, sagte der Gerichtssprecher.
Strafantritt in den Niederlanden
Bei zwei Angeklagten seien die Haftbefehle aufgehoben worden, bei einem weiteren Angeklagten sei der Haftbefehl aufrechterhalten worden. Die Haftbefehle für vier Angeklagte seien gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Zu den Auflagen gehöre, dass sie in die Niederlande reisten und sich dem Strafantritt freiwillig stellten, erklärte der Gerichtssprecher.
Enge Kooperation mit niederländischen Ermittlern
Für die Ermittlungen arbeiteten deutsche und niederländische Ermittler eng zusammen. So gaben niederländische Behörden nach einer Automatensprengung im August 2021 einen Hinweis, der die Ermittlungen in Gang brachte. Im November 2023 wurden von der Polizei in den Niederlanden acht mutmaßliche Täter festgenommen. Weitere zehn Bandenmitglieder wurden damaligen Angaben zufolge ebenfalls ermittelt.
Bei der Razzia im Jahr 2023 wurden 26 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Auch Sprengstoffspürhunde und niederländische Sprengstoffexperten waren im Einsatz. Der bei den Geldautomatensprengungen verwendete Sprengstoff wird laut Polizei in Wohngebieten hergestellt und gelagert, wodurch auch Anwohner Gefahren ausgesetzt sind.