Seit von der Rente auch Steuern abgehen, machen sich viele Sorgen, ob das Geld im Alter reicht. Wir haben berechnet, was von 1800 Euro Rente nach Sozialabgaben und Steuern bleibt.
Wer die jährliche Renteninformation mit seinem aktuellen Einkommen vergleicht, ist zumeist enttäuscht. Im Alter müssen wir mit deutlich weniger Geld auskommen. Was dabei viele übersehen: Das ist nicht einmal die Summe, die tatsächlich ausgezahlt wird. Auch von der Rente werden Abzüge fällig – und zwar für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung.
In der Politik wird gern mit der sogenannten Eckrente gerechnet, das ist ein gedachter Standardwert für die Rente: So hoch ist der Rentenanspruch, wenn jemand 45 Jahre lang den deutschen Durchschnittslohn verdient hat. Die Eckrente lag 2024 bei rund 1770 Euro monatlich. Deshalb wollen wir hier beispielhaft durchrechnen, wie viel bei einer Rente von 1800 Euro an Steuern abgeführt werden müsste. Wir gehen davon aus, dass unsere Beispielrentnerin am 1.1.2024 in Rente ging und dass ihre Rente im Sommer erhöht wurde, sodass sie aktuell 1.800 Euro im Monat bezieht.
So viel geht von der Rente für die Krankenversicherung ab
Aktuell ist der Beitragssatz für die Krankenversicherung 14,6 Prozent. Davon übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte (so wie früher der Arbeitgeber). Wer also gesetzlich versichert ist, zahlt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) 7,3 Prozent von seiner Rente an die Krankenkasse. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist; 2025 beträgt der im Schnitt 2,5 Prozent. Macht zusammen 9,8 Prozent für die Krankenversicherung.
So viel wird für die Pflege fällig
Für die Pflegeversicherung wird seit 2025 ein Grundbetrag von 3,6 Prozent fällig. Wer kinderlos geblieben ist, zahlt 0,6 Prozentpunkte mehr. Wer Kinder hat, die noch unter 25 sind, wird pro Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte entlastet. (Das ist in der Rente in der Regel nicht mehr der Fall.) Nehmen wir die 0,6 Prozentpunkte Grundbetrag, dann sind wir bei 10,4 Prozent Sozialabgaben insgesamt. Dieser Anteil wird direkt von der Deutschen Rentenversicherung einbehalten und an die Kassen abgeführt.
Der Rentenfreibetrag
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, Renten sind seitdem zu versteuern. Als Ausgleich können Erwerbstätige seit diesem Jahr einen immer größeren Teil ihrer Beiträge für die Rentenversicherung von der Steuer absetzen, als sogenannte Vorsorgeaufwendungen.
Um Härten zu vermeiden, wurde allen Rentnern seit 2005 ein individueller Rentenfreibetrag gewährt. Im ersten Jahr betrug er 50 Prozent der damaligen Rente. Für jeden Jahrgang, der neu in Rente geht, wird individuell ein Freibetrag festgelegt, der dann fürs gesamte Rentnerdasein gilt. Jeder Jahrgang bekommt einen etwas kleineren Freibetrag: 2024 waren es noch 17 Prozent von der Rente. 2030 werden es 14 Prozent sein, 2040 dann 9 Prozent, und der Jahrgang, der nach 2057 in Rente geht, wird schließlich die Rente komplett versteuern müssen. (Siehe Tabelle ganz unten.)
Allerdings wird der Rentenbeitrag in Euro festgelegt. Während die Renten Jahr für Jahr etwas erhöht werden, angepasst ans steigende Lohnniveau, verändert sich der Freibetrag nicht mehr. Damit steigt faktisch der Anteil der zu versteuernden Rente jedes Jahr ein wenig.
Modellrechnung: Eine Rentnerin ging 2024 in Rente
In unserem Beispiel gehen wir von einer Rentnerin aus, die Anfang 2024 in Rente gegangen ist und eine Jahresrente von 21.128 Euro erzielt hat – im ersten Halbjahr 1721 Euro und nach der Rentenerhöhung dann im zweiten Halbjahr 1800 Euro pro Monat. Der jährliche Rentenfreibetrag für den Rentenbeginn im Jahr 2024 beträgt 17 Prozent des ersten Jahresbruttos an Rente. In unserem Fall sind das 3592 Euro.
Absetzbare Pauschalen und Grundfreibetrag
Wer als Rentner seine Steuer erklärt, hat nicht mehr so viel Abzugsmöglichkeiten. Zwei Pauschalen lassen sich aber grundsätzlich ansetzen: die für Werbungskosten von (nur noch) 102 Euro und die für Sonderausgaben von 36 Euro.
Auch für Rentner gilt: Das Existenzminimum darf nicht besteuert werden. Um das zu berücksichtigen, wird Jahr für Jahr der Grundfreibetrag festgelegt. Der liegt 2025 für Singles bei 12.096 Euro. Das bleibt also grundsätzlich steuerfrei. Paare können den doppelten Grundfreibetrag veranschlagen.
So viel geht von der Rente für die Steuer ab
Da wir die Abzüge von der Monatsrente berechnen wollen, für die Steuer aber immer mit Jahreswerten rechnen müssen, gehen wir vereinfachend davon aus, dass die Rente im Sommer nicht erhöht wird. Dann ergibt sich die Steuerrechnung wie in der folgenden Tabelle (alle Werte auf glatte Euro gerundet). Von 1800 Euro Lohn gehen dann 10,4 Prozent ab für Krankenkasse und Pflegeversicherung, also 187 Euro. An die Steuer gehen 51 Euro. Es bleiben also netto 1562 Euro.
Das zeigt: Die Sozialabgaben machen mehr aus als die Steuer. Von der Rente nach Sozialabgaben gehen rund drei Prozent an die Steuer. Das ist einerseits nicht viel. Andererseits ist ja ein Großteil einer solchen Rente schon fest für Miete, Heizen und Lebensmittel eingeplant. Dann sind die rund 50 Euro schon eine Menge Geld.
Modellrechnung Steuern für eine Rentnerin mit 1800 Euro
ModellrechnungEinkommenAbzügeFreibeträgeMonatsrente (Anfang 2025)1.800 € Sozialabgaben (Krankenkasse/Pflege) 2.246 € absetzbare Pauschalen 138 €Rentenfreibetrag 2024 3.592 € zu versteuerndes Jahreseinkommen*15.624 € Grundfreibetrag 2025 12.096 €effektiv zu versteuern3.528 € Einkommensteuersatz 17,3%Steuern 612 € effektiver Steuersatz 3,9% monatliche Sozialabgaben 187 € monatliche Steuerzahlung 51 € monatlicher Nettobetrag1.562 € Quelle: Steuersatz mit Alterseinkünfte-Rechner des Landes Bayern;
Berechnung: stern
*Das zu versteuernde Jahreseinkommen für 2025 ist gerechnet
ohne Berücksichtigung einer Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025
So wird der Rentenfreibetrag errechnet
Übrigens: Der Rentenfreibetrag wir immer aus einem Jahresbrutto ermittelt. Nun ist es in den seltensten Fällen so, dass eine Rente zum 1. Januar beginnt. Dann nimmt die Rentenversicherung das erste vollständige Rentenjahr für die Berechnung. Der Prozentsatz für den Freibetrag allerdings stammt immer aus dem Jahr, in dem die Rente beginnt. Ein Beispiel: Ein Rentner geht am 1. Juli 2025 in Rente, dann wird das Jahresbrutto von 2026 für die Berechnung genommen und mit dem Prozentsatz 16,5 multipliziert, dem steuerfreien Anteil für 2025.
Tabelle Rentenfreibetrag
RentenstartSteuerfreier Anteil
der Rente im ersten Jahr202417,0 %202516,5 %202616,0 %202715,5 %202815,0 %202914,5 %203014,0 %203113,5 %203213,0 %203312,5 %203412,0 %203511,5 %203611,0 %203710,5 %203810,0 %20399,5 %20409,0 %20418,5 %20428,0 %20437,5 %20447,0 %20456,5 %20466,0 %20475,5 %20485,0 %20494,5 %20504,0 %20513,5 %20523,0 %20532,5 %20542,0 %20551,5 %20561,0 %20570,5 %20580Quelle: Deutsche Rentenversicherung