Neuer Bundestag: Rhein kritisiert Reform – fünf Wahlsieger gehen leer aus

Fünf hessische CDU-Kandidaten dürfen trotz gewonnener Wahlkreise nicht in den Bundestag einziehen. Hessen ist besonders von einer Neuregelung betroffen. Was sagt CDU-Landeschef Rhein dazu?

Von den bundesweit 23 Gewinnern eines Wahlkreises, die wegen des neuen Wahlrechts dennoch nicht in den Bundestag einziehen dürfen, haben gleich fünf in Hessen kandidiert. CDU-Landeschef Boris Rhein hat ihr politisches Schicksal als bitter und unverständlich kritisiert. 

„Dieses Wahlrecht der Ampel ist den Wählerinnen und Wählern nicht vermittelbar. Dass direkt gewählte Bundestagskandidaten nicht in den Deutschen Bundestag einziehen dürfen, ist ein Unding“, monierte der hessische Ministerpräsident. „Wer vor Ort gewinnt und das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler bekommen hat, muss auch in den Deutschen Bundestag einziehen.“

Wie gewonnen, so zerronnen

Die hessischen CDU-Wahlkreisgewinner Marcus Kretschmann (Groß-Gerau), Anna-Maria Bischof (Schwalm-Eder), Leopold Born (Frankfurt II), Astrid Mannes (Darmstadt) und Yannick Schwander (Frankfurt I) gelangen nach Angaben ihrer Partei aufgrund der Wahlrechtsreform nicht in das deutsche Parlament in Berlin.

Die Regelung greift zum ersten Mal. Demnach ziehen nicht mehr alle siegreichen Wahlkreis-Kandidaten automatisch in den Bundestag ein: Sie bekommen nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt. Dafür entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag damit nur noch 630 Abgeordnete statt aktuell 733.