Berufungsprozess: Bewährungsstrafen und Geldbußen in Prozess um Tierquälerei

Sie sollen beim Schlachten die Schmerzen von Tieren zum Teil in Kauf genommen haben: deswegen stehen drei Männer vor Gericht. Das Urteil beinhaltet auch Zahlungen an den Tierschutzverein.

Weil sie Schweine, Rinder und Pferde unsachgemäß getötet haben sollen, sind drei damalige Mitarbeiter einer Metzgerei zu Bewährungsstrafen und Geldbußen verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern habe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz als erwiesen angesehen, teilte ein Justizsprecher mit. Der Inhaber sei freigesprochen worden. Als Bewährungsauflage soll Geld an Zoo und Tierschutzverein gezahlt werden.

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren – das Amtsgericht hatte höhere Strafen verhängt. Videobilder von Schlachtungen hatten die Ermittlungen ausgelöst.