Eine junge Frau wird erwürgt in einem Wald bei Niebüll gefunden. Das Landgericht Flensburg verurteilte in einem Sicherungsverfahren nun einen 36-Jährigen. Er muss dauerhaft in die Psychiatrie.
Weil er eine junge Frau in Niebüll (Kreis Nordfriesland) im schuldunfähigen Zustand vergewaltigt und getötet hat, muss ein 36-Jähriger dauerhaft in eine psychiatrische Klinik. Der Deutsche leide unter paranoider Schizophrenie und habe zum Tatzeitpunkt nicht erkennen können, was Unrecht ist und was nicht, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Flensburg zur Urteilsbegründung. Es sei ausgeschlossen, dass er die junge Frau in einem klaren Moment vergewaltigt und getötet habe.
Der Deutsche soll die Frau am 7. Juni 2024 laut Anklage zunächst beim Sporttreiben beobachtet, dann vergewaltigt und anschließend erwürgt haben, um die Straftat zu verdecken. Den Leichnam hatte der 36-Jährige im Anschluss im Unterholz verborgen. Überführt wurde er einige Tage später anhand von DNA-Spuren. Er selbst bestritt die Tat in dem weitgehend nicht öffentlichen Sicherungsverfahren nach Angaben der Vorsitzenden Richterin.
Angeklagt war zunächst Mord, bereits vor den Plädoyers hatte die Kammer jedoch den rechtlichen Hinweis erteilt, dass die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat juristisch möglicherweise als Totschlag und nicht als Mord einzustufen sei.
Mann für die Allgemeinheit gefährlich
Dem Mann war zunächst vorgeworfen worden, die Tat begangen zu haben, um eine andere Tat, die vorangegangene Vergewaltigung, zu verdecken. Das ist ein Mordmerkmal. Man könne jedoch nur dann in der Absicht handeln, eine andere Straftat zu verdecken, wenn man jene überhaupt als Straftat erkenne, sagte die Vorsitzende Richterin. Dem Beschuldigten fehle es aufgrund seiner äußerst schweren Erkrankung jedoch vollständig an der Fähigkeit, begangenes Unrecht überhaupt einzusehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer beantragt, den Beschuldigten wegen Totschlags in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die Nebenklagevertreterin schloss sich dem an. Der Verteidiger stellte keinen eigenen Antrag.
Der Mann sei auch heute noch in einem komplizierten Wahnsystem gefangen und ein schwer kranker Mann, der für die Allgemeinheit gefährlich ist, sagte die Vorsitzende Richterin. Eine Alternative zur Unterbringung gebe es nicht. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.