Sie begangen Kriegsverbrechen, planten den Massenmord an den Juden Europas. Und doch erhielten führende Nazis und ihre Witwen eine Kriegsopferrente – manche waren besonders dreist.
Täter und Mitläufer des Nationalsozialismus wurden unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg meist besser versorgt als die Opfer des NS-Regimes. Vielen Mitgliedern der Waffen-SS standen beispielsweise sogenannte Kriegsbeschädigtenrenten zu, wenn sie eine bleibende Verletzung davongetragen hatten oder in Kriegsgefangenschaft geraten waren. Doch auch Witwen und Waisen von gefallenen Soldaten oder Mitgliedern der Waffen-SS erhielten solche Zusatzrenten.
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Lange Zeit zahlte der Bund die Kriegsopferrenten bedingungslos an alle Opfer des Krieges aus, ganz gleich, ob es sich dabei womöglich um Kriegsverbrecher handelte. Erst 1998 versuchte die Bundesregierung, dies zu ändern. Sie schob einen Paragrafen ins Gesetz zur Kriegsopferversorgung ein. Alle Rentenempfänger, damals waren es rund eine Million, sollten überprüft werden und jenen, die Verbrechen gegen die „Grundsätze der Menschlichkeit“ begangen haben, die Rente verwehrt werden.
Doch besonders erfolgreich war das Unterfangen nicht. Bis heute wurden insgesamt nur 99 Renten gestrichen. Und selbst bekannte Nazitäter und ihre Witwen erhielten zeitlebens eine Zusatzrente. Vier sehr beispielhafte Fälle.