Er soll ein Kleinkind so schwer misshandelt haben, dass es Wochen später an den Folgen starb. Zum Prozessauftakt kündigt der Angeklagte ein Geständnis an.
Nach dem Tod eines kleinen Jungen steht ein 20-Jähriger wegen Totschlags vor dem Landgericht Trier. Der Angeklagte soll den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin durch Schläge und Schütteln so schwer verletzt haben, dass er Wochen später an den Folgen starb, sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel bei der Verlesung der Anklage.
Der Angeklagte lebte mit seiner Freundin zusammen, die von dem 20-Jährigen schwanger war. Am Tattag im Juli 2024 hatte er deren zweijährigen Sohn betreuen sollen, weil sie zur Schwangerschaftsvorsorge gegangen sei, sagte Samel. Ein weiteres Kind (6) aus einer vorherigen Beziehung habe die Frau zu dem Termin mitgenommen.
Verteidigung kündigt Geständnis an
Der Angeklagte werde am nächsten Prozesstag an diesem Freitag über eine Verteidigungserklärung ein umfassendes Geständnis ablegen, kündigte dessen Anwalt Bernward Wittschier an.
Für den Fall eines vollumfänglichen Geständnisses werde dem 20-Jährigen eine Jugendstrafe zwischen sechs und sieben Jahren zugesagt, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler nach einem Gespräch zur Verständigung zwischen Kammer, Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Frakturen und Schütteltrauma
Oberstaatsanwalt Samel sagte, der Angeklagte habe das Kind „roh misshandelt und in die Gefahr des Todes gebracht“, sagte Samel. Der 20-Jährige habe das Kind mehrfach gegen Kopf und Oberkörper geschlagen und geschüttelt. Dadurch erlitt der Junge mehrere Frakturen und ein Schütteltrauma.
Das Kind kam im Anschluss in ein Krankenhaus, wo es bis zu seinem Tod intensivmedizinisch behandelt wurde. Laut Anklage starb es im September 2024 an einem respiratorischen Versagen, ausgehend von einer schwersten Hirnschwellung und Einblutungen unter der harten Hirnhaut.
Regelmäßiger Cannabis-Konsum
Der 20-Jährige war zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der Prozess findet vor der großen Jugendkammer statt, da der Angeklagte juristisch als Heranwachsender gilt.
In einer Einlassung zu seinem Leben erzählte der gebürtige Bremer, dass er oft seine Arbeitsstätte als Verkäufer oder Kassierer gewechselt habe. Seit Anfang 2024 sei er arbeitslos gewesen. Er habe seit Jahren regelmäßig Cannabis und teilweise auch andere Drogen konsumiert.