In einem Park in Nordenham eskaliert ein Streit unter Jugendlichen. Ein Teenager wird so schwer verletzt, dass er notoperiert werden muss.
Ein 16-Jähriger ist in Nordenham in der Wesermarsch mutmaßlich von anderen Jugendlichen angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Die Polizei ermittelt gegen zwei 15-Jährige, einen 16-Jährigen und einen 17-Jährigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags, wie die Beamten mitteilten. Ein Richter erließ gegen den 17-Jährigen Haftbefehl. Ihm werde zurzeit „der größte Tatbeitrag“ zugerechnet, teilten die Ermittler mit. Der Verletzte wies laut Polizei auch Stichverletzungen auf.
Ersten Ermittlungen zufolge hatte sich der 16-Jährige mit einem 15-Jährigen am Mittwochnachmittag im Museumspark in der Stadt verabredet. Dort wollten sie laut Polizeimitteilung „Differenzen klären“. Um was genau es dabei ging, werde noch ermittelt, sagte ein Polizeisprecher.
Zu dem Treffen kamen neben dem 15-Jährigen auch die anderen beschuldigten Jugendlichen. Statt zu einer Streitschlichtung sei es dann zu einem Angriff auf den 16-Jährigen gekommen, teilte die Polizei mit. Der Jugendliche konnte, nachdem er verletzt wurde, fliehen und einen Erziehungsberechtigten benachrichtigen. Dieser alarmierte den Notruf.
Beweismittel und mögliche Tatwaffe in Park gefunden
Rettungskräfte versorgten den 16-Jährigen und brachten ihn in ein Krankenhaus. Dort wurden seine Verletzungen als lebensgefährlich eingestuft. Es kam zu einer Notoperation. Inzwischen ist der Jugendliche laut Polizei außer Lebensgefahr.
Die Polizei ermittelte die beiden tatverdächtigen 15-Jährigen und den 16-Jährigen kurze Zeit später. Der 17-Jährige war zunächst flüchtig. Er stellte sich den Angaben zufolge am Donnerstagabend bei der Polizei in Oldenburg, wo er festgenommen wurde. Bei einer Suche in dem Park wurden Beweismittel und eine mögliche Tatwaffe gefunden. Dabei handele es sich um eine Stichwaffe, sagte der Polizeisprecher. Was genau für eine Waffe es war, ist nicht bekannt.
Die Polizei teilte zudem mit, Aufnahmen im Zusammenhang mit der Tat nicht weiterzuverbreiten. „Wer dies trotzdem tut, macht sich strafbar und erschwert die weiteren Ermittlungen.“