In Rheinland-Pfalz stehen Bürgern weitreichende Einsichten in Informationen von Behörden zu. Nicht immer bekommen sie die Daten. Doch es gibt Unterstützung.
Ob Ausweisung eines Baugebietes, Ausbau einer Straße oder Glasfaser-Planung: Rheinland-Pfalz gewährt seinen Bürgerinnen und Bürgern ein recht weitreichendes Recht auf Informationen von Behörden. Das wird zunehmend in Anspruch genommen, was auch zu Konflikten zwischen Bürgern und Behörden führt, wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, berichtet, der in solchen Fällen eingeschaltet werden kann. Der kann ein Behördenverhalten beanstanden.
Mit fünf von insgesamt zehn Beanstandungen habe sich die rheinhessische Verbandsgemeinde Rhein-Selz im Landkreis Mainz-Bingen im vergangenen Jahr negativ hervorgetan, erklärte Kugelmann. Bei den Anfragen sei es um Themen wie Flurbereinigung, Informationen zum Glasfaser-Ausbau in Nierstein oder ein Bauleitverfahren gegangen, berichtete Uli Mack, Referent für Informationsfreiheit, in Kugelmanns Haus. Zwei der fünf Anfragen drehten sich ihm zufolge um die geplante Sanierung von Straßen.
Rheinhessische Verbandsgemeinde fünf Mal beanstandet
Bürger hätten sich dazu unzureichend informiert gefühlt, es habe Unmut gegeben – auch, weil Kosten für die Arbeiten über sogenannte Straßenausbaubeiträge auf die Anwohner umgelegt werden sollten. Mack zufolge bildete sich eine Bürgerinitiative, die Informationen einholen und beispielsweise Gutachten oder Ausschreibungen einsehen wollte.
Doch die Verbandsgemeinde habe die Anträge nicht bearbeitet, selbst eine Anfrage des Landesbeauftragten unbeantwortet gelassen. Wie bei Beanstandungen üblich wurde die Kontrollbehörde, in dem Fall der Kreis Mainz-Bingen, eingeschaltet. Erst dann sei eine der zwei Anfragen mit einer angemessenen Begründung abgelehnt worden, bei der anderen seien die Informationen schließlich herausgegeben worden.
Auf zwei Beanstandungen kam 2024 die Verbandsgemeinde Nordpfälzer Wald im Donnersbergkreis. Hier ging es den Angaben zufolge um Brandschutzinspektionen und das Verhalten der Kommunen nach mehreren Wasserrohrbrüchen. Nachdem die Antragstellerin keine Rückmeldung bekommen hatte, hakte auch hier der Landesbeauftragte nach. Darauf folgte laut Mack ein entschuldigendes Schreiben der Verbandsgemeinde. Man habe wegen der vielen Schreiben der Antragstellerin schlicht Aktenzeichen verwechselt – hier wurden die Infos ebenfalls nachgereicht.
In Kaiserslautern blieb eine Information trotz Beanstandung aus
Dass das nicht immer der Fall ist, zeigt ein Beispiel aus Kaiserslautern. Hier passte dem Eigentümer eines Grundstücks am Hang des berühmten Betzenbergs nicht, dass die Stadt ein angrenzendes Grundstück in kommunaler Hand einebnen und an den Verein 1. FC Kaiserslautern verpachten wollte, damit dieser dort ein Trainingsgelände bauen kann. Für die Einebnung des Geländes brauchte es eine Art Böschung zu dem anderen Grundstück hin, was den Besitzer störte.
Die Stadt verwies Mack zufolge auf einen Vertrag mit dem Vorbesitzer. Als Einsicht in diesen Vertrag verlangt worden sei, habe die Stadt mit Verweis auf Datenschutzgründe abgelehnt. Es folgte eine Beanstandung des Landesbeauftragten und die Einschaltung der Aufsichtsbehörde ADD. Die Informationen habe der Antragsteller bislang dennoch nicht erhalten, sagte Mack. Gerichtlich dagegen vorgehen wolle der Antragsteller trotzdem nicht. Ob die ADD auf die Stadt eingewirkt hat, ist nicht bekannt. Die nächsthöhere Behörde sei darüber nicht berichtspflichtig.
Kugelmann sieht Trend: Menschen wollen Dinge erklärt bekommen
Unter dem Strich zählte der Landesbeauftragte im vergangenen Jahr 275 Beratungsanfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ansprüchen auf behördliche Informationen nach dem Transparenzgesetz – ein deutliches Plus zu den Vorjahren. 2023 waren es 248 gewesen, 2022 lediglich 231. Seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes 2016 gehe es mit den Zahlen stetig nach oben, sagte Kugelmann.
Er spricht von einer Tendenz, dass die Leute Dinge erklärt bekommen wollten. Sie nähmen das Verhalten von Behörden – sei es auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene – immer weniger als „Gott gegeben“ hin, sondern verlangten Informationen. Wie viele Anträge auf Informationen im vergangenen Jahr insgesamt im Land gestellt wurden, sei nicht bekannt. Von den vielen problemlos verlaufenden Fällen bekomme man gar nichts mit.
Kugelmann würde sich wünschen, bei Problemfällen noch mehr tun zu können, als nur zu beanstanden. Die Möglichkeit einer Anordnung wäre schön, sagte er. Die gebe es aber auch in keinem anderen Bundesland, und es sei derzeit unrealistisch, dass sie in Rheinland-Pfalz komme. Bis dahin werde mit dem gearbeitet, was machbar sei.