Kirche und Missbrauch: Gericht: Klage von Missbrauchsopfer ohne Aussicht auf Erfolg

Ein Missbrauchsopfer hat eine Klage gegen das Bistum Trier auf den Weg gebracht. Das Landgericht Trier sieht keine Erfolgschance. Daher geht der Fall nun eine Instanz höher.

Die Klage eines Missbrauchsopfers gegen das katholische Bistum Trier auf Schmerzensgeld hat nach einem Beschluss des Landgerichts Trier keine Aussicht auf Erfolg. Daher sei der Antrag des potenziellen Klägers auf Prozesskostenhilfe abgewiesen worden, teilte der Sprecher des Landgerichts Trier mit. 

Grund sei eine Verjährung der Taten, die das Bistum Trier eingebracht habe. Die vom Antragsteller angegebenen Missbrauchstaten beziehen sich demnach auf einen Zeitraum von 1967 bis 1971 – daher seien etwaige Ansprüche des Antragsstellers spätestens Ende 2001 verjährt, hieß es.

Gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer vom 12. Dezember 2024 könne bis zum 18. Januar Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz eingelegt werden, teilte der Sprecher mit. Das Verfahren um Prozesskostenhilfe im Kontext der Klage eines Missbrauchsopfers sei seit Mai 2024 anhängig.

Nächste Instanz

Der Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier (Missbit) kündigte an, der Beschluss des Landgerichts werde beim Oberlandesgericht (OLG) angefochten. Die Entscheidung des OLGs werde somit „die erste obergerichtliche Entscheidung zur Verjährungsfrage bei kirchlichen Missbrauchsfällen sein“.

Weitere Opfer seien dabei, ihrer Klagen vorzubereiten, teilte Missbit weiter mit. Die Einreichung der Klagen seien „wesentlich von der nun anstehenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz abhängig“, hieß es. Der Verein unterstützt die potenziellen Kläger.

Im vorliegenden Fall geht es dem Kläger darum, angemessen entschädigt zu werden – für die Taten, die ihm ein Pfarrer in seiner Heimatgemeinde an der Mosel jahrelang zugefügt hatte, als er Schulkind war. Der Verhandlungswert lag laut Ankündigung bei 300.000 Euro.

Opfer litt über Jahre an Folgen

Die finanziellen Leistungen, die das Opfer bisher als Anerkennung des Leids bekommen habe, seien angesichts der schweren Folgeschäden nicht angemessen. Der Mann, der anonym bleiben wolle, habe über Jahre mit „schwersten körperlichen und psychischen Folgen“ zu leiden gehabt, hatte Missbit gesagt. 

Die Kläger orientieren sich an einem Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni 2023, das einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden war. Das Kölner Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art gewesen.