Der Weg für das „Bremer Modell“ ist frei: Zukünftig können Bundesligavereine für die Kosten von Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werden. Doch was bedeutet das für die Klubs?
Ein jahrelanger Rechtsstreit ist zu Ende: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesländer zukünftig die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga an die Deutsche Fußball Liga (DFL) weitergeben darf. Damit bestätigt Karlsruhe das sogenannte „Bremer Modell“. Der Stadtstaat begann bereits vor Jahren dem ansässigen SV Werder die Kosten für Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen. Erstmals 2015 beim Spiel gegen den Hamburger SV. Seitdem hat sich die DFL gegen die Kostenumlegung gewehrt. Aber was bedeutet das Urteil nun für die Vereine und die DFL? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Worum ging es in dem Rechtsstreit?
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage: Wer muss für die Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Bundesligavereine zahlen? Länder wie Bremen argumentierten, dass die Veranstalter für die Sicherheit der Zuschauer bei Veranstaltungen zuständig sind und dementsprechend auch die Kosten zu tragen haben. Im Bremer Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. STERN PAID 26_24 Titel Polizei 14.48
Die DFL hielt dagegen, dass die meisten Straf- und Gewalttaten nicht in, sondern um die Stadien herum verübt würden – also im öffentlichen Raum. In diesem Bereich sei die Polizei und damit die Länder verantwortlich.
Warum entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Länder?
Gerichtspräsident Stephan Harbarth erklärte in der Urteilsverkündung, die von der DFL „angegriffene Norm“ – also das Bremer Modell – sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.
Einfacher ausgedrückt: Derjenige, der Fußballspiele ausrichtet, bei denen zu erwarten ist, dass es Ausschreitungen gibt und damit auch noch Gewinn macht, darf zur Kasse gebeten werden.
Müssen Bundesligavereine jetzt für Hochrisikospiele zahlen?
Nein, nicht pauschal. Ob die Kosten für Hochrisikospiele an die DFL und damit an den jeweiligen Verein weitergeben werden, bleibt Ländersache. Aber: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil den Weg geebnet, eine Kostenumlage überhaupt zu ermöglichen. Ob andere Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Modell auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.
Wie viel mehr müssten die Profivereine zahlen?
Das lässt sich nicht genau beziffern. Bislang ist Bremen das einzige Land, das die Kosten für die Polizeieinsätze weitergibt. Beim ersten Hochrisikospiel zwischen Werder Bremen und dem HSV 2015 beliefen sich die Kosten auf 400.000 Euro. Mittlerweile sei die Summe auf knapp drei Millionen Euro gewachsen, so die Nachrichtenagentur DPA. Stern 26_24 Protokoll Neumann 09.10
Ob dies aber eine Orientierung für die individuellen Kosten für die Vereine gibt, ist unklar. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, wo viele Bundesligisten ansässig sind und es viele große und kleine Derbys gibt, könnten die Kosten entsprechend noch höher ausfallen.
Zudem ist noch unklar, ob und wie die DFL die Kosten überhaupt an die Vereine weitergibt.
Mit Material der Nachrichtenagentur DPA