Ein junger Mann zieht nach Hamburg, um eine Familie zu gründen. Eine Gewalttat mit tödlichen Folgen bringt ihn dann vor Gericht.
Zum Auftakt eines Prozesses um den gewaltsamen Tod eines Mannes in einer Hamburger Obdachlosenunterkunft hat der Angeklagte die Tat eingeräumt. Seinem Mandanten sei bei einem Streit um Alkohol der Kragen geplatzt, er habe seinem Zimmergenossen ein paar Schläge ins Gesicht gegeben, sagte der Verteidiger des 25-Jährigen. „Auf gar keinen Fall wollte er ihn umbringen, er wollte ihm einen Denkzettel verpassen.“
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Totschlag vor. Die Tat soll sich am Abend des 3. Juli vergangenen Jahres in oder in der Nähe einer Obdachlosenunterkunft in Hamburg-Hamm ereignet haben. Der Angeklagte aus Polen soll den nach Polizeiangaben damals 43 Jahre alten Mann so heftig gegen den Kopf geschlagen haben, dass er mehrere Schädelbrüche erlitt.
Der Verletzte starb zwei Tage später trotz intensivmedizinischer Behandlung im Krankenhaus an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. Knapp drei Wochen nach der Tat hatten Zielfahnder den mutmaßlichen Täter im Stadtteil Hummelsbüttel verhaftet, wie die Polizei damals mitteilte.
Mit Opfer befreundet
Der Angeklagte erklärte, er sei 2023 mit seiner Freundin aus Lodz nach Hamburg gezogen, um eine Familie zu gründen. Er habe auf Baustellen gearbeitet und die Miete für die gemeinsame Wohnung bezahlt.
Nach der Geburt eines Kindes habe sich die Freundin von ihm getrennt, weil er zu viel Alkohol trank. Er schlief fortan in Arbeiterhotels, Obdachlosenunterkünften oder im Freien. Zugleich habe er weiter gearbeitet. Mit dem später getöteten Mann sei er befreundet gewesen, sagte der Verteidiger im Namen seines Mandanten.
Angeklagter bedauert Tat
Am Tattag hätten sie gemeinsam eine Flasche Rum auf dem Zimmer der Unterkunft getrunken. Dann habe der arbeitslose 43-Jährige ihn aufgefordert, für Nachschub zu sorgen. Doch der Angeklagte hätte dazu keine Lust, weil er schon auf der Arbeit war und dort sechs bis sieben Biere getrunken hatte. Als der Zimmergenosse ihn beleidigte, sei der Streit eskaliert. „Mein Mandant bedauert die Tat aus tiefstem Herzen“, sagte der Verteidiger. Das Gericht hat sechs weitere Verhandlungstermine angesetzt, das Urteil könnte am 7. Februar verkündet werden.