Seit dem 1. April sind Kiffen und privater Cannabis-Anbau mit Vorgaben legal. Verstöße werden geahndet – wie sehen die Zahlen in Sachsen-Anhalt aus?
In Sachsen-Anhalt ist bislang noch kein Bußgeldbescheid wegen Cannabis-Verstößen versandt worden. Dem Landesverwaltungsamt wurden bislang 23 Fälle zur Bearbeitung übergeben, erklärte ein Sprecher in Halle. Dabei gehe es vor allem um den Besitz von Cannabis außerhalb der gestatteten Menge oder den Konsum in Gegenwart von Minderjährigen oder an nicht erlaubten Orten wie Spielplätzen, Fußgängerzonen oder Sportstätten. Als Ordnungswidrigkeit wird auch gewertet, wenn das Cannabis nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt ist.
„Bislang befindet sich die Mehrzahl der Verfahren im Anhörungsstadium“, sagte der Behördensprecher. Die Fälle seien zumeist von beobachtenden Privatpersonen zur Anzeige gebracht worden und dem Landesverwaltungsamt dann von Polizeidienststellen oder Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch von Staatsanwaltschaften übersandt worden.
Das Landesverwaltungsamt hat die Aufgabe vorübergehend übernommen, Vergehen im Zusammenhang mit der Legalisierung des Cannabis-Konsums zu übernehmen. Ab dem 31. Juli 2025 sollen dann die Kommunen für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zuständig sein. Die Strafen reichen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.
Seit dem 1. April sind Kiffen und privater Cannabis-Anbau mit Vorgaben legal. Der Bußgeldkatalog wurde am 22. Juli im Ministerialblatt veröffentlicht und gilt seither.