Skip to content
  • Dienstag, 20 Mai 2025
  • 0:07

CreativeCodeDynamics

  • Hauptseite
  • Kontakt

Drogen: Sieben Cannabis-Anbauvereinigungen in NRW genehmigt

Nov. 2, 2024

Seit Juli können Anbauvereinigungen für Cannabis ihre Anträge einreichen. Inzwischen waren einige damit erfolgreich. Bis zur ersten Ernte wird es noch etwas dauern.

Jetzt wachsen die Anbauvereinigungen in Nordrhein-Westfalen: Landesweit wurden inzwischen sieben Vereine für die gemeinsame Cannabiszucht genehmigt, wie eine dpa-Recherche bei den zuständigen Bezirksregierungen ergab.

So wurden im Regierungsbezirk Arnsberg laut einer Sprecherin von 19 Anträgen inzwischen drei gebilligt. Die Anbauvereinigungen sitzen demnach in Bochum, im Kreis Soest und im Märkischen Kreis. Bei der Bezirksregierung Münster sind bisher elf Anträge für eine Genehmigung einer Anbauvereinigung eingegangen: „Zwei davon konnten bisher genehmigt werden, die restlichen Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung“, so eine Sprecherin.

Die Bezirksregierung Detmold hat nach eigenen Angaben „zehn Anträge aus ganz Ostwestfalen-Lippe erhalten“. Acht seien noch im Prüfverfahren – zwei Anbauvereinigungen wurden genehmigt. Der Bezirksregierung Düsseldorf liegen sogar 31 Anträge vor – bisher wurde aber noch keiner positiv beschieden. Ebenso wie in Köln, wo 25 Anträge eingegangen sind: „Sie sind unterschiedlich vollständig, und noch keiner ist entscheidungsreif“, sagte ein Sprecher.

Vor vier Wochen war in Bielefeld die erste Anbauvereinigung genehmigt worden. Für Cannabis-Clubs gibt es zahlreiche Vorgaben, die nachgewiesen werden müssen: Die Mitglieder (ab 18) müssen schon mindestens ein halbes Jahr in Deutschland leben, in 200 Metern Umkreis darf es keine Schule, keinen Kindergarten, keinen Spielplatz geben. Pflanzen und Samen müssen gut weggeschlossen sein.

Das Gesundheitsministerium würde nach früheren Angaben bis zu 3.000 Anbauvereinigungen erlauben. Die Bezirksregierungen dürfen dafür 20 neue Leute einstellen. Drei weitere Stellen sind beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) vorgesehen.

Verwandte Artikel
Landesregierung: Die Ära Weil endet: The normal one
Mai 19, 2025
WHO-Ausschuss verabschiedet Pandemieabkommen
Mai 19, 2025
SPD: Fraktionschefs in der Bürgerschaft komplett
Mai 19, 2025
Niedersachsens Landesregierung: „Won’t Forget These Days“: Bundeswehr verabschiedet Weil
Mai 19, 2025
Kriminalität: Nach Angriff auf fünf Menschen: SEK-Einsatz bei Düsseldorf
Mai 19, 2025
Prozess gegen US-Rapper: Zeugin: Combs hat Ex-Freundin mit Pfanne beworfen
Mai 19, 2025
Handball: SC Magdeburg ringt Hannover-Burgdorf nieder
Mai 19, 2025
Prinzessin Diana: Trauer um ihren damaligen Bodyguard
Mai 19, 2025
Abschied in Hannover: Minister Pistorius würdigt Weil: „Anwalt der Menschen“
Mai 19, 2025
Nach Zweitliga-Saison: Schalkes Aufsichtsratsboss in Rage: „Kriege das Kotzen“
Mai 19, 2025

Neueste Beiträge

  • Landesregierung: Die Ära Weil endet: The normal one
  • WHO-Ausschuss verabschiedet Pandemieabkommen
  • SPD: Fraktionschefs in der Bürgerschaft komplett
  • Niedersachsens Landesregierung: „Won’t Forget These Days“: Bundeswehr verabschiedet Weil
  • Kriminalität: Nach Angriff auf fünf Menschen: SEK-Einsatz bei Düsseldorf
DAS KÖNNTE IHNEN NICHT GEFALLEN
Landesregierung: Die Ära Weil endet: The normal one
Mai 19, 2025
WHO-Ausschuss verabschiedet Pandemieabkommen
Mai 19, 2025
SPD: Fraktionschefs in der Bürgerschaft komplett
Mai 19, 2025
Niedersachsens Landesregierung: „Won’t Forget These Days“: Bundeswehr verabschiedet Weil
Mai 19, 2025

beste-nachrichten.com © 2025

DE252734710 | Im Winkel 1-3,74589, Satteldorf | +49 7951 9645 100 | info@creativecodedynamics.com

Datenschutzerklärung | Datenschutzbestimmungen | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Impressum

Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen auf unserer Website Cookies und ähnliche Technologien und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (z.B. IP-Adresse), um beispielsweise Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder die Nutzung unserer Website zu analysieren. Auch der Einsatz von Cookies kann zu einer Datenverarbeitung führen. Wir geben diese Daten an Dritte weiter, die wir in den Datenschutzeinstellungen angeben.

Die Datenverarbeitung kann mit Ihrer Einwilligung oder auf Grundlage eines berechtigten Interesses erfolgen, der Sie in den Datenschutzeinstellungen widersprechen können. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung nicht zu widerrufen, sie zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sind Sie unter 16 Jahre alt? Dann können Sie optionalen Leistungen nicht zustimmen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, diese Leistungen mit Ihnen zuzustimmen.
Alle akzeptiere
Fahren Sie ohne Zustimmung fort
Datenschutzbestimmungen